Diese Änderungen der EMAS-Verordnung betreffen auch Sie

Zum 18. September 2017 hat die Europäische Kommission die bereits länger angekündigte Anpassung der Anhänge I bis III der EMAS-Verordnung (EU) 2017/1505 beschlossen. Damit wird die aktuelle Umweltmanagementnorm ISO 14001:2015 in EMAS integriert. Diese Änderungen müssen auch Sie beachten, wenn Sie EMAS implementiert haben.

Wenn Sie neben EMAS auch eine Zertifizierung nach ISO 14001:2015 haben, bringen die aktuellen EMAS-Änderungen für Sie nichts Neues. Denn dann haben Sie die künftigen Anforderungen bereits über die ISO-Zertifizierung in Ihrem Umweltmanagementsystem etabliert.

Setzen Sie bislang aber nur auf EMAS, müssen Sie die Neuerungen beachten und Ihr Umweltmanagementsystem entsprechend anpassen. Die gute Nachricht: Die grundsätzliche Systematik des Umweltmanagements wird beibehalten. Sie müssen also nur einige inhaltliche Anpassungen vornehmen.

Inhaltlich bringt die Integration der EN ISO 14001:2015 für EMAS-Organisationen diesen Anpassungsbedarf mit sich:

Die Anforderungen an Ihre Umweltprüfung steigen (Anhang I der EMAS-Verordnung)

Im Rahmen Ihrer Umweltprüfung müssen Sie nun auch

  • den Kontext Ihrer Organisation bestimmen (Nr. 1). Dies bedeutet, dass Sie alle externen und internen Themen ausfindig machen müssen, die sich positiv oder negativ auf Ihr Umweltmanagementsystem auswirken können. Insbesondere sollten Sie hierfür folgende Aspekte prüfen:
    • externe Bedingungen (z. B. kulturelle, soziale, politische, gesetzliche, behördliche, finanzielle, technologische, ökonomische, natürliche oder wettbewerbliche Umstände)
    • interne Bedingungen (z. B. Prozesse, Produkte und Dienstleistungen, strategische Ausrichtung, Kultur und Fähigkeiten)
    • relevante Umweltzustände (z. B. Klima, Luftqualität, Wasserqualität, Verfügbarkeit natürlicher Ressourcen, biologische Vielfalt)
  • der Kreis interessierter Dritter und ihre Anforderungen erfassen (Nr. 2). Diese auch als Stakeholderanalyse bekannte Prüfung gibt Auskunft darüber, welche inte-ressierten Parteien für Ihr Umweltmanagementsystem relevant sind, welche deren Erfordernisse und Erwartungen berücksichtigt werden sollten und welchen dieser Erfordernisse und Erwartungen Sie auch tatsächlich nachkommen müssen oder wollen.
  • eine Risiko-Chancen-Analyse vornehmen (Nr. 7). Diese auf dem verpflichtenden Risikomanagement größerer Organisationen bekannte Analyse ist nun auch Voraussetzung für Ihr Umweltmanagement. Hierfür müssen Sie die Risiken und Chancen bestimmen, die in Verbindung mit ihrem Umweltmanagement stehen. Konzentrieren Sie sich dabei sich auf die Risiken und Chancen, die Ihre Umweltstrategie und –programme beeinflussen, oder zu Not- und Unfällen führen können.

Selbstverständlich müssen all diese neuen Analysen wie die übrige Umweltprüfung auch, beschrieben und dokumentiert werden.

Auch das Managementsystem erhält neue Anforderungen (Anhang II der EMAS-Verordnung)

In Anhang II der Verordnung wurden die Spalten A und B überarbeitet. Die Spalten zeigen in vertrauter Weise, welche Anforderungen der ISO 14001 auch für EMAS gelten (Spalte A) und in welchen Bereichen EMAS strengere Anforderungen vorsieht (Spalte B). In Spalte A fand eine Aktualisierung auf den Normentext der neuen ISO 14001:2015 statt. Damit gilt die gesamte ISO 14001:2015 auch für EMAS-Betriebe. Spalte B hält als wichtige zusätzliche Anforderung an der Pflicht zur Benennung eines Managementbeauftragten fest. Was also unter der ISO 14001:2015 nicht mehr erforderlich ist, wird unter EMAS beibehalten. Auch die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung und die Rechtskonformität Ihrer Organisation bleiben Vorausset-zung für eine EMAS Registrierung.

Die Anforderungen an die interne Umweltbetriebsprüfung werden nur unwesentlich geändert (Anhang III der EMAS-Verordnung)

In den Vorgaben zur Umweltbetriebsprüfung werden zusätzliche Anforderungen an die Berichterstattung für die Leitungsebene gestellt. Der Bericht muss künftig folgende Ziele erfüllen:

  • Der Umfang der Umweltbetriebsprüfung muss klar dokumentiert sein.
  • Die Leitungsebene soll erfahren, wie es um die Umsetzung der Ziele aus der Umweltpolitik steht und ob es Fortschritte im Bereich des Umweltschutzes gibt.
  • Aus dem Bericht muss hervorgehen, ob rechtliche und auch freiwillig eingegangene Verpflichtungen im Umweltbereich eingehalten wurden.
  • Auch Angaben über die Wirksamkeit und Zuverlässig-keit der Regelungen für die Überwachung und Minderung der Umweltauswirkungen dürfen nicht fehlen.
  • Sollten Korrekturmaßnahmen notwendig sein, ist dies ebenfalls im Bericht zu erklären.

Unsere Empfehlung: Selbst wenn Sie beispielsweise aus Kostengründen auf eine Zertifizierung der ISO 14001 verzichten, sollten Sie trotzdem die ISO-Vorgaben als Basis Ihres Umweltmanagementsystems wählen. Die übersichtliche neue Struktur und die hohe Praxistauglichkeit der ISO 14001:2015 sind die beste uns bekannte Basis für Managementsysteme.

Einen guten Überblick über die beschriebenen Änderungen der EMAS-Verordnung bietet das leider nur auf Englisch verfügbare Merkblatt der Europäischen Kommission.


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