Beachten Sie heute schon die wichtigsten Neuerungen für Ihre Verpackungsrücknahme
Das Verpackungsgesetz gilt für Inverkehrbringer von Verpackungen zwar erst ab Anfang 2019, trotzdem sollten Sie heute schon einige der Neuerungen beachten, um 2018 erste mögliche Gesetzesverstöße zu vermeiden. Denn bereits 2018 gelten neue Regelungen für die Dualen Systeme, deren Bilanzen bei der Verpackungsrücknahme von der neu geschaffenen Zentralen Stelle Verpackungsregister nun intensiver geprüft werden.