Sind Sie auf die Änderungen des ElektroG vorbereitet?

In einigen Monaten treten die Änderungen des neuen Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) in Kraft. Basis der Änderungen ist die novellierte europäische WEEE-Richtlinie. Sie trifft insbesondere Hersteller bzw. Bevollmächtigte ausländischer Hersteller sowie öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Entsorgungsdienstleister.

Die wichtigsten Neuerungen sind der ab dem 15.08.2018 geltende „offene Anwendungsbereich“ (Open Scope) und die Änderung der Sammelgruppen. Was zum August nächsten Jahres für hohen Aufwand bei der Umstellung sorgen wird, soll mittelfristig durch die Verringerung der Anzahl an Kategorien und Gerätearten die bisherige Bürokratie reduzieren.

Zukünftig sind nahezu sämtliche Elektrogeräte vom ElektroG betroffen

Anders als bisher, fallen ab dem 15.08.2018 alle elektronischen und elektrischen Geräte in den Anwendungsbereich des ElektroG, also auch z. B. Möbel mit Beleuchtung oder Textilien mit elektrischen Funktionen. Die bislang gültige Positivliste, die genau definierte, welche Geräte bei der Stiftung Elektroaltgeräte-Register (ear) registriert werden müssen und rücknahmepflichtig sind, wird nun abgelöst durch eine Negativliste. Dies bedeutet, dass Sie nachweisen müssen, dass Ihre Elektrogeräte zu wenigen den Produkten gehören nicht in den Anwendungsbereich fallen, da Sie über einen der Ausnahmetatbestände explizit ausgeschlossen sind. Die Ausnahmen gelten jedoch nur für ortsfeste Großwerkzeuge und Großanlagen, bestimmte Verkehrsmittel mit Typengenehmigung und bewegliche Maschinen.

Weitere wesentliche Änderung ist die Verringerung der Anzahl an Kategorien und Gerätearten

Die Reduzierung auf sechs Gerätekategorien und hierunter 17 Gerätearten ist tatsächlich eine bürokratische Erleichterung. Denn damit sind grundsätzlich weniger Mitteilungen und auch weniger Garantienachweise erforderlich. Die bisherige Unterteilung in insgesamt 32 Gerätearten verursacht vergleichsweise deutlich höheren Aufwand für Hersteller und Importeure. Ein weiterer Vorteil ist die einfachere Zuordnung von Geräten zu den neuen Kategorien und Gerätearten.

Die Stiftung Elektroaltgeräte-Register (ear) unterstützt mit einem breiten Informationsangebot

Wenn Sie als Hersteller, Vertreiber, Importeur oder auch als Entsorger von der Umstellung betroffenen sind, sollten Sie sich schon heute informieren und vorbereiten. Hierfür stellt die ear mithilfe eines umfassenden Informationsangebots der stiftung ear online eine sehr gute Basis zur Verfügung.

Die Online-Hilfe finden Sie bei der ear.

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie anhand des Hilfsangebots schnellstmöglich, wie Sie von den Änderungen des ElektroG betroffen sind. Vor allem Unternehmen, die bislang keine Notwendigkeit zu einer Registrierung beim ear bzw. zu einer Elektroaltgeräterücknahme sahen, können durch den breiteren Anwendungsbereich nun unter die Pflichten des ElektroG fallen. Die ist dann sehr wahrscheinlich, wenn Sie Produkte anbieten, die zwar über elektrische oder elektronische Funktionen verfügen, bislang aber nicht vom alten ElektroG berücksichtigt wurden.

Diesen Zeitplan müssen Sie einhalten, wenn Sie Elektrogeräte anbieten

  • Bis Ende April 2018: Vor Beginn der Registrierungsumstellung beim ear sollten Sie Ihre Sortimente analysieren, um relevante Produkte zu identifizieren und den neuen Gerätearten zuzuordnen. Beachten Sie, dass auch Produkte, die bislang nicht in den Anwendungsbereich des ElektroG gefallen sind, nun relevant sein können. Damit sind Sie evtl. erstmalig registrierungspflichtig, was weitere umfangreiche Vorbereitungen erfordert.
  • Ab 1. Mai 2018 können Sie die Registrierungen neuer Produkte in den neuen Gerätearten beantragen.
  • Ab 15. August werden die Registrierungen in den neuen Gerätearten erteilt, bestehende Registrierungsanträge werden automatisch in die neuen Gerätearten überführt. In diesen Fällen sollten Sie jedoch die neuen Registrierungen prüfen und Änderungsbedarf rasch anzeigen.
  • Ab September 2018 müssen die monatlichen Ist-Inputmeldungen für neu registrierte Produkte in den neuen Gerätearten abgegeben werden.
  • Ab 26. Oktober 2018 werden, wenn Sie bereits registriert sind, Ihre alten Registrierungen von der ear automatisch in die neuen Gerätearten überführt. Auch in diesem Fall sollten Sie die neuen Registrierungen prüfen und Änderungsbedarf anzeigen.
  • Ab November 2018 müssen die monatlichen Ist-Inputmeldungen für bestehende Registrierungen nach altem System ebenfalle in den neuen Gerätearten abgegeben werden.
  • Am 15. November 2018 endet die Frist für Änderungsanzeigen Ihrer automatisch überführten Registrierungen.

Für Entsorger sind noch Termine im darauf folgenden Jahr interessant

  • Am 1. Januar 2019 werden die Sammelgruppenbezeichnungen für Elektroaltgeräte geändert und die Abholkoordination wird an die neuen Sammelgruppen angepasst.

Mehr praxistaugliches Wissen erhalten Sie über den kompakten Profi-Ratgeber UMWELT- UND ENERGIEMANAGEMENT AKTUELL, den wir als Chefredakteur betreuen.

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