Erfolgreiche „Umweltbeauftragte“ im Unternehmen – Das sind Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten – Teil 1

Den einen Umweltbeauftragten gibt es nicht – zumindest nicht als gesetzliche Vorschrift. Gesetzlich sind vielmehr Beauftragte für Abfall, Gewässerschutz, Immissionsschutz und andere vorgeschrieben. Wir stellen Ihnen die wichtigsten „Umweltbeauftragten“ für Unternehmen vor – mit den dazugehörigen Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Rechten.

In diesem Beitrag stellen wir Ihnen den Immissionsschutzbeauftragten und den Klimaschutzbeauftragten vor.

Der Immissionsschutzbeauftragte – notwendige Unterstützung und Kontrolle im Betrieb!

Es gibt kaum einen Beauftragten im Umweltschutz, bei dem die Die Anforderungen in Bezug auf Fachkunde, Zuverlässigkeit und Verantwortung so hoch sind wie beim Immissionsschutzbeauftragten. Und auch die Voraussetzungen zur Bestellung, die Bestellung selbst und die organisatorische Einbindung des Betriebsbeauftragten sollten vom Unternehmen gut organisiert und gewissenhaft durchgeführt werden. Denn Fehler hierbei können schnell zu rechtlichen Probleme werden.

Der Beauftragte für Immissionsschutz kann freiwillig bestellt sein, ist aber in der Regel aufgrund rechtlicher Bestimmungen benannt worden. Denn wenn immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Anlagen betrieben werden, kommt ein Unternehmen kaum um die Bestellung eines speziellen Betriebsbeauftragten herum.

Die Bestellpflicht sowie die Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz sind im BImSchG geregelt. So muss jeder Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage auch mindestens einen Betriebsbeauftragten hierfür bestellen, wenn dies aufgrund der Emissionen erforderlich ist.

Beachten Sie: Meist wird die Bestellpflicht durch den Genehmigungsbescheid mitgeteilt!

Im Immissionsschutz sind die Aufgaben zwischen der Unternehmensleitung als Betreiber einer Anlage und dem Betriebsbeauftragten klar verteilt:

Die Aufgaben der Unternehmensleitung als Betreiber

  • Der Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz muss schriftlich bestellt werden – unter Nennung aller seiner Aufgaben.
  • Behörden sowie der interne Betriebs- und Personalrat müssen über die Bestellung informiert werden.
  • Die Unternehmensleitung muss überprüfen, ob die notwendige Fachkunde und die Zuverlässigkeit des Betriebsbeauftragten gewährleistet sind.
  • Das Unternehmen muss sicherstellen, dass die Zusammenarbeit zwischen eventuell mehreren Betriebsbeauftragten mit ähnlichem Betätigungsfeld organisiert ist.
  • Eine ausreichende Unterstützung des Betriebsbeauftragten: durch Hilfspersonal, Räume, Einrichtungen, Geräte oder die Teilnahme an Schulungen muss gewährleistet sein.
  • Die Unternehmensleitung muss bei allen Entscheidungen im Rahmen des Anlagenbetriebs eine Stellungnahme des Betriebsbeauftragten einholen.

Die Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz

  • Der Betriebsbeauftragte muss den  Anlagenbetreiber und der Betriebsangehörigen zu allen Themen rund um den Immissionsschutz beraten.
  • Der Immissionsschutzbeauftragte muss umweltfreundliche Verfahren zum Betrieb der Anlage, zur Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung sowie zur Abwärmenutzung entwickeln und einführen.
  • Er muss bei der Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Erzeugnisse oder Recyclingverfahren unterstützen.
  • Der Betriebsbeauftragte muss die entsprechenden Verfahren und Erzeugnisse unter dem Gesichtspunkt der Umweltfreundlichkeit begutachten.
  • Er muss die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Gesetze und Verordnungen überwachen. Wenn erforderlich, muss er festgestellte Mängel beseitigen oder deren Beseitigung veranlassen.
  • Er muss im Betrieb über die Umweltauswirkungen der Anlage aufklären.
  • Er muss einen jährlichen Bericht für den Anlagenbetreiber über getroffene und beabsichtigte Maßnahmen erstellen.

Als Immissionsschutzbeauftragter haben Sie aber nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte!

Neben den Pflichten und seiner Verantwortung hat der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz auch klare Rechte gegenüber seinem Arbeitgeber. Als interner Berater der Unternehmensleitung hat der Betriebsbeauftragte bei Unstimmigkeiten auf Bereichsleiterebene das Recht, diese Aspekte der Geschäftsführung vorzutragen und dort eine Entscheidung in seinem Sinne herbeizuführen. Ablehnende Entscheidungen müssen dem Betriebsbeauftragten schriftlich begründet werden.

Natürlich darf ein Betriebsbeauftragter aufgrund seiner Arbeit nicht benachteiligt werden. Darüber hinaus kann er nicht ordentlich gekündigt werden. Durch diese Rechte und Pflichten soll sichergestellt werden, dass der Anlagenbetrieb nicht zu Lasten der Umweltverträglichkeit durch wirtschaftliche Beweggründe geleitet wird. Der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz ist somit ein interner Kontrolleur, der trotzdem Hand in Hand mit dem Anlagenbetreiber arbeitet.

Ein ganz entscheidender Punkt: die Fachkunde!

Generell gilt: ein Beauftragter für Immissionsschutz muss sich laufend fortbilden. Die nötige Fachkunde erfordert

  • den Abschluss eines Studiums des Ingenieurwesens, der Chemie oder der Physik an einer Hochschule,
  • die Teilnahme an einem oder mehreren von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannten Lehrgängen, in denen Kenntnisse entsprechend der 5. BImSchV vermittelt worden sind,

während einer zweijährigen praktischen Tätigkeit erworbene Kenntnisse über die Anlage, für die der Beauftragte bestellt werden soll, oder über Anlagen, die damit vergleichbar sind.


Der Klimaschutzbeauftragte – für einen effektiven Klimaschutz im Unternehmen!

Gesetzlich vorgeschrieben ist er nicht – der Klimaschutzbeauftragte. Und dennoch reagieren heute schon einige Unternehmen auf dem Klimawandel mit einem eigenen Klimaschutzbeauftragten. Vor allem in größeren Unternehmen werden Klimaschutzziele entwickelt, sowie konkrete Maßnahmen zur Energieeinsparung geplant und umgesetzt.

Für all das benötigen Sie im Unternehmen einen Kümmerer. Das muss kein eigener Klimaschutzbeauftragter sein. Häufig ist dann auch der generell benannte „Umweltbeauftragte“ für Klimaschutz mitverantwortlich. Denn die Überschneidungen des Klimaschutzes mit dem Umweltmanagement sind offensichtlich.

Umwelt-, Energie- und Klimaschutzengagement gehören eng zusammen. Viele Aufgaben überschneiden sich. Hier die wichtigsten Aufgaben im Klimaschutz für Ihr Unternehmen.

Klimaschutz im Unternehmen muss organisiert werden

  • Legen Sie die Verantwortung für die Einführung, Anwendung und kontinuierliche Verbesserung des Energie- und Klimaschutzmanagementsystems fest.
  • Koordinieren Sie die Aktivitäten für mehr Energieeffizienz in den verschiedenen Bereichen.
  • Bilden Sie eine Arbeitsgruppe für Energie/Klimaschutz. Sorgen Sie dafür, dass die Qualifizierung von Mitarbeitern zu den Themen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Klimaschutz über Schulungen auf dem neuesten Stand ist.

Klimaschutz im Unternehmen braucht kompetente Beratung

  • Um klimaeffizient arbeiten zu können, brauchen verschiedene Bereiche Ihres Unternehmens kompetente Beratung. Sorgen Sie dafür! Und stellen Sie sicher, dass Geschäftsleitung und Führungsebene zu Klimaschutz-Themen beraten werden.
  • Schaffen Sie eine zentrale Ansprechperson für alle Fragen rund um die Themen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien und Klimaschutz.

Klimaschutz im Unternehmen muss kontrolliert werden

  • Regeln Sie, dass und wie für den Klimaschutz relevante Daten ermittelt und fortgeschrieben werden.
  • Stellen Sie sicher, dass die Einhaltung von Zielen und Zeitplänen auch überprüft wird.
  • Erstellen Sie einen jährlichen Klimabericht.

Über Erfolge Ihres Unternehmens für mehr Klimaschutz sollten Sie unbedingt reden!

  • Klären Sie, wie Sie Ihre Klimaerfolge kommunizieren können. Informieren Sie relevante Stakeholdern, denn wenn Sie Gutes tun, dann sollten Sie auch darüber reden.
  • Binden Sie Ihre Mitarbeiter ein! Klären Sie über Ziele, Strategien und Maßnahmen Ihres Klimaschutzengagements auf. Denn nur mit den Mitarbeitern lässt sich Klimaschutz erfolgreich umsetzen.

Unsere Empfehlung: Auch wenn Sie keinen eigenen Klimaschutzbeauftragten im Unternehmen haben, Sie brauchen auf jeden Fall einen „Kümmerer“ für diese Herausforderung. Am besten sind dafür meist die Verantwortlichen für Umwelt oder Energie geeignet. Und sorgen Sie für die notwendigen Ressourcen, damit Sie Ihre Klimaziele auch erreichen.


In der nächsten Beitrag erfahren Sie, was erfolgreiche Beauftragte für Abfall, Gewässerschutz und Umweltmanagement können müssen!


Mehr praxistaugliches Wissen erhalten Sie über den kompakten Profi-Ratgeber UMWELT- UND ENERGIEMANAGEMENT AKTUELL, den wir als Chefredakteur betreuen.

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